Als Zeitarbeitnehmer ist deine Arbeit oft flexibel und abwechslungsreich, aber wie sieht es eigentlich mit deiner freien Zeit aus? Diese Frage stellen sich viele Zeitarbeitnehmer. In diesem Blog fassen wir alles rund um Urlaub übersichtlich zusammen, damit du genau weißt, woran du bist. Möchtest du mehr über den Aufbau von Urlaubstagen wissen? Dann lies auch den Blog „Wie baue ich Urlaubstage auf?

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Feiertage

Neben dem regulären Urlaub hast du Anspruch auf freie Tage an gesetzlichen Feiertagen, die in den Niederlanden gelten. An diesen Tagen bekommst du als Zeitarbeitnehmer dein Gehalt weitergezahlt. Musst du dennoch an einem Feiertag arbeiten, gilt dafür in der Regel ein Zuschlag. In den Niederlanden gelten folgende gesetzliche Feiertage (sofern sie nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen):

  • Neujahrstag (Nieuwjaarsdag)
  • Ostermontag (Tweede Paasdag)
  • Christi Himmelfahrt (Hemelvaartsdag)
  • Pfingstmontag (Tweede Pinksterdag)
  • Beide Weihnachtstage (Eerste en Tweede Kerstdag)
  • Königstag oder ein Ersatztermin
  • Befreiungstag in Lustrumjahren, also alle fünf Jahre

Königstag un Befreiungstag sind feiertage, die nur in der Niederlande gefeiert werden!!

Geburtsurlaub

Als Zeitarbeitnehmer hast du Anspruch auf Geburtsurlaub nach der Geburt des Kindes deines Partners oder eines Kindes, das du anerkennst. Dieses Recht gibt dir die Möglichkeit, Mutter und Kind in dieser wichtigen Zeit zu unterstützen. Ab dem Tag der Geburt hast du innerhalbeines Zeitraums von vier Wochen Anspruch auf Geburtsurlaub. Die Dauerdes Geburtsurlaubs entspricht deiner wöchentlichen Arbeitszeit.

Sonderurlaub

Laut dem Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte hast du auch Anspruch auf Sonderurlaub. Das bedeutet, dass du bei besonderen persönlichen Anlässen frei bekommst. Dazu gehören zum Beispiel: Hochzeit, Todesfall in der Familie oder ein Jubiläum von nahestehenden Personen oder von dir selbst. Im Artikel 28 des Zeitarbeits-Tarifvertrags ist genau festgelegt, wie viele Tage dir bei welchem Anlass zustehen.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Als Zeitarbeitnehmer kannst du auch kurzzeitig Arbeitsverhinderung (Kurzverzuim) in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass du vorübergehend nicht in der Lage bist, deine Arbeit auszuführen. Gründe dafür können sein:

  • Unerwartete Situationen, die sofortiges Arbeitsende erfordern, zumBeispiel ein plötzlich gebrochener Knochen.
  • Eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung, für die du keine Entlohnung erhältst, zum Beispiel wenn du als Zeuge vor Gericht aussagen musst.
  • Persönliche Situationen wie der Tod eines nahen Familienmitglieds.

Urlaub beantragen

Es ist wichtig, dass du BR-Flex und das Unternehmen, bei dem du eingesetzt bist, so früh wie möglich über deinen Urlaubs- oder Freistellungswunsch informierst. So werden Missverständnisse vermieden und die Gehaltsfortzahlung läuft korrekt. Außerdem kann rechtzeitig eine Vertretung für dich organisiert werden.